Die Bestrafung der KZ-Häftlinge war im Außenlager Dachau-Allach - wie im Hauptlager Dachau - formal in der Lagerordnung geregelt. Deshalb brauchte es auch für das KZ-Außenlager keine eigene Lagerordnung. Für Dachau war Ende 1942 das Pfahlhängen formal abgeschafft worden. Dies galt auch für das Schlagen der Häftlinge innerhalb der Arbeitskommandos. Trotzdem erfolgten diese Bestrafungen weiterhin. Bestrafungen wegen „Kommandovergehen“ oder „Vergehen am Arbeitsplatz“ wurden in das Lager verlegt und waren deshalb nicht weniger brutal. Als Schlagwerkzeuge dienten Knüppel oder auch gummiummantelte Elektrokabel. Vor Vollzug der Prügelstrafe musste ein Arzt die Gesundheit des Häftlings attestieren. 5 bis 25 Schläge waren formal als Strafe möglich, tatsächlich wurden bis zu 50 Schläge erteilt. Gewöhnlich musste sich der Delinquent auf den „Bock“ legen. Er wurde bei Ausführung von mehreren Häftlingen festgehalten und musste die Anzahl der Schläge „auf sein nacktes Hinterteil laut mitzählen“. 1)
Der Luxemburger Häftling Nikolaus Hoffmann 2) schildert die Willkür der SS im Frühjahr 1944, als ein „junger Pole“ einen Kapo beim Antreten zum Zählappell in den BMW-Werkshallen schlug: „Dann kommt der Befehl: ‚Der Pole raustreten!‘ Wir stehen noch immer stramm, die Mützen in der Hand. Der Pole muss auf den Bock. Zwei Kapos kommen mit Knüppeln heran und schlagen den Polen zu einem Brei von Fleisch und Blut. Dann wird er weggebracht. Wir sehen ihn nie wieder. Dann kam auch für uns die Strafe. ,Die Deutschen raustreten!‘ hieß es. Dann für uns, die Ausländer ,Im Gleichschritt marsch, links rechts!‘ Von 2 SS, dem Stutz 3) aus Saarbrücken und einem Rumänen aus Siebenbürgen, welche mit Gewehr und Knüppel bewaffnet sind, werden wir an eine Kreuzung ins Lagerinnere gebracht. (...) Dann geht es los: ,Laufen!, Antreten!, Hinlegen!, Robben!, Antreten!‘ ,Auf nieder, auf nieder!‘ Es blitzt und kracht. Die Hölle ist ausgebrochen. Mit dem Knüppel hagelt es Prügel. Mit Gewalt werden uns die Gewehrkolben in die Seite gestoßen. Das Trauerspiel hat erst ein Ende, nachdem den beiden SS-Hunden der Atem ausgegangen ist. Dann heißt es: ,Antreten, Mützen ab!‘ Ihrer drei liegen auf dem Boden. Rühren sich nicht mehr. Vor lauter Dreck kennt keiner mehr den anderen. ,Herhören! so ergeht es euch immer wieder, wenn ihr euch untereinander nicht selbst erzieht!‘ 4)
Die Gefängniszellen im Allacher Bunker maßen geschätzt ca. 1,5 x 2 Meter. 5) Sie waren eingerichtet mit einem Bett (Holzpritsche ohne Decke und Papiersack), 1 Wasserklo, 1 Zapfhahn für Kaltwasser und einer Schüssel zum Waschen. Die Zellen selbst waren unbeheizt, die Fenster mit Eisenstäben vergittert. Gegen Kriegsende wurden vermehrt Stehbunker eingebaut. Sie hatten eine Grundfläche von 55 x 55 cm. Die Essenversorgung geschah über einen Schlitz in der Türe in Gesichtshöhe. Die Notdurft musste im Stehen verrichtet werden. Die Bestrafung der Häftlinge konnte auch kombiniert erfolgen; z. B. 25 Schläge und Bunker. Dabei war der Willkür und der „Kombinationsgabe“ der SS keinerlei Grenzen gesetzt.
Auszug der Lagerstrafen:
Prügelstrafe
Fünf bis 25 Schläge auf dem „Bock“. Vorherige ärztliche „Untersuchung“. 6) Daneben gab es die willkürlichen Prügel durch die Kapos und SS-Blockführer. Hängen Soweit bisher bekannt, wurden in Allach überwiegend sowjetische Häftlinge wegen Flucht, bei Sabotage auch Häftlinge anderer Nationen gehenkt. Karl Konrath 7) schildert die Hinrichtung der Häftlinge Iwan Kolisnitschenko, Stanislaus Kowal und Wladimir Remnew in Allach am 15.4.1944. Bei Wladimir Kowal riss der Strick. Er wurde sofort nochmals erhängt. Dies wird auch vom Häftling Karl Krämer bestätigt. Jakob Lorscheider, der ebenfalls Zeuge dieser Hinrichtung war, schildert zudem, dass die Häftlinge mit Musik zur Hinrichtung auf den Appellplatz geführt wurden. Ausführlich wird diese Hinrichtung auch bei Otto Oertel geschildert.
Pfahlhängen
Viktor Lenske arbeitete in Allach im Heizungskommando. Er berichtet: „Wenn jemand von uns beim Herausholen von Resten aus den Fässern ertappt wurde, wurden wir geprügelt oder wurden zur Strafe an einen Pfosten angehängt. Ich persönlich wurde 20- bis 40-mal geschlagen und hing einmal eine Stunde lang am Pfosten. Im letzten Fall wurden mir meine Hände auf den Rücken gebunden und ich so an einen Pfosten aufgehängt. Wegen des ungeheuren Schmerzes verlor ich das Bewusstsein.“ 8)
Stehbunker
Herrmann Riemer schreibt dazu: „Der Unglückselige, der mit dieser Marterkammer Bekanntschaft machte, hatte nun das Vergnügen, gesenkten Hauptes tagelang in dem Kasten stehen zu dürfen, konnte sich niemals setzen und nicht drehen und wenden. Da sich außerdem kein Mensch um ihn kümmerte, bevor nicht die Straffrist abgelaufen war und er folglich keine Bedürfnisse verrichten konnte und seine Kleidung beschmutzen musste, kann man sich wohl ein Bild von der Qual machen, welche der Bestrafte auszustehen hatte. Kam er dann endlich - noch lebend aus dem Miniaturgefängnis, dann war oft das Fleisch am Gesäß und den Schenkeln von Kot und Urin angefressen - im Revier konnte man ihm aber auch nicht helfen, denn in den letzten Monaten gab es kaum noch Salben, Verbandsstoffe oder Medikamente.” 9)
Bunker (Arrest)
„Verschärft“ hieß ohne Verpflegung und Bekleidung. Otto Oertel verbrachte sieben Tage „verschärften Arrest“ im Allacher Bunker. Er schreibt: „Wieder einmal war ich in einer engen Zelle eingesperrt, deren Fenster mit einem Eisengitter bestückt war. Wie oft nun schon? So genau wusste ich es nicht mehr. Aber diesmal gab es eine Steigerung, die ich noch nicht erfahren hatte. Bis aufs Hemd ausgezogen wurde ich bisher noch nie. Immerhin schrieben wir erst den Monat Mai [1944] und der konnte mitunter noch sehr kalt sein. Bedauerlicherweise war er es zu diesem Zeitpunkt auch. Vergeblich versuchte ich, das durch Kälte hervorgerufene Zittern meines Körpers zu unterdrücken, es gelang mir nicht. So versuchte ich es mit Kniebeugen, um mir ein wenig Wärme zu verschaffen. Erschöpft nach dieser Anstrengung wollte ich mich aufs Bett werfen. Doch da war keines, das die Bezeichnung ,Bett‘ verdient hätte. Nur eine hölzerne Pritsche ohne Decken, ohne Kopfpolster, nur rohes Holz. Neugierig sah ich mich in der Zelle um. In der Ecke ein Wasserklo, daneben ein Zapfhahn für Wasch- und Trinkwasser. Darunter stand eine Waschschüssel. Dies war das gesamte Mobiliar der Zelle. Kein Essgeschirr, kein Besteck und sei es auch nur ein Löffel, nichts. Wozu auch? Ich hatte ja Kostentzug auf Weisung Jarolins, also benötigte ich auch kein Essgeschirr. Wie lange würde ich wohl hier zubringen müssen? Wann würde ich zum ersten Mal wieder essen dürfen? Was hatte der Panzergeneral 10) überhaupt mit mir vor? Würde er mich ebenfalls mit einem Transport in ein anderes Lager schicken, wie er es mit den anderen gemacht hatte? Fragen über Fragen, die in meinem Kopf herumschwirrten, und auf die ich keine Antwort wusste.” 11)
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1) Zeichnung Alexander Luty
2) Politischer Schutzhäftling Nikolas Hoffman, G.R.E.G, Ettelbruck, Luxemburg 1968. S. 146 f.
3) Vgl. dazu auch Otto Oertel, Als Gefangener der SS, S. 243.
4) Vgl. ebd.
5) Leider gibt es hierzu keine präzise Aussage.
6) Vgl. dazu Strafverfügung vom 9.12.1944 für Isaak Smilovits in: ITS 1.1.6.2\SKU-SMN\OO093851\0002.
7) Vgl. Karl Konrath, in StaA München, Staatsanwaltschaften, 34814/1, Blatt 280 ff.
8) Wladislaw Viktor Lenske, in: StaA München, Staatsanwaltschaften 34814/1, Blatt 183 f.
9) Vgl. Herrmann Riemer, Sturz ins Dunkel, S. 168 ff.
10) Spitzname von Lagerkommandant Jarolin
11) Vgl. Oertel. a.a.O.
