Anfang des Jahres 1942 gab Adolf Hitler den Befehl KZ-Häftlinge in der Rüstungsindustrie einzusetzen. Schon kurze Zeit später war der BMW-Vorstand an das Reichsluftfahrtministerium (RLM) herangetreten und bat Generalfeldmarschall Eduard Milch (Staatssekretär im Reichsluftfahrtministerium), den Einsatz von KZ-Häftlingen in der Flugmotorenproduktion im Werk Allach zu genehmigen. Grund: Ein Großteil der BMW-Facharbeiter war zum Kriegsdienst eingezogen worden. Der Bedarf an Facharbeitern im Flugmotorenbau konnte deshalb bei BMW ab 1942 allein durch Fremdarbeiter und Kriegsgefangene nicht mehr gedeckt werden. Die ersten KZ-Häftlinge bei BMW tauchen im Gefolgschaftsbericht des Jahres 1942 auf.
Ab Mai 1942 begannen bei BMW die Planungen mit dem Ziel, in Ludwigsfeld ein „Häftlingslager“ - im Bauplan als „Gefangenenlager für Russen und Engländer in Allach der B.M.W.“ bezeichnet - an der östlich der Dachauer Straße gelegenen heutigen Karlsfelder Straße zu errichten. Dort untergebrachte Gefangene sollten sich entsprechend der Schichteinteilung entweder im Werk oder innerhalb der Barackenstadt aufhalten. 1) Mitte September 1942 vereinbarte der Reichsführer der SS Heinrich Himmler mit Eduard Milch KZ-Häftlinge in der Rüstungsproduktion in KZ-Werken einzusetzen. „Als 1. KZ-Werk ist HWO [Heinkelwerk Oranienburg] in Aussicht genommen, als 2. [BMW] ‚Allach‘ b/München“. 2) Ziel war es, alle zivilen Mitarbeiter dieser Werke durch KZ-Häftlinge zu ersetzen. In der Endstufe war für das KZ-Außenlager Dachau-Allach der Ausbau für etwa 12.000 Häftlinge vorgesehen, die bei BMW-Allach den Flugmotor Typ 801 herstellen sollten.
Um die dringend benötigte Anzahl an KZ-Häftlingen zu erreichen, schlug Ende Oktober 1942 Rüstungsminister Speer vor, dass die „SS und Polizei hier ruhig hart zufassen und die Leute, die als Bummelanten bekannt sind, in KZ-Betriebe stecken“ soll. 3) Damit wurde BMW zum Vorreiter des Einsatzes von Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen in der Rüstungsindustrie.
Als „Kriegs-Musterbetrieb“ hatte BMW im Konzernbericht vom März 1942 etwa 1.000 KZ-Häftlinge als Teil ihrer Belegschaft gemeldet und zahlte dafür direkt an die SS (Schutzstaffel) 6 Reichsmark für Facharbeiter und 4 Reichsmark für Hilfsarbeiter pro Mann und Tag. Diese Häftlinge kamen aus dem KZ-Dachau und marschierten täglich hin und zurück.
Ab Herbst 1942 begannen für das „SS-Arbeitslager Allach“ in Ludwigsfeld die Tiefbauarbeiten. Die offizielle Übernahme des Lagers und des Kommandos durch die SS erfolgte Mitte Februar 1943 durch SS-Obersturmführer Josef Jarolin. Im März 1943 ordnete das Reichssicherheits-Hauptamt (RSHA) an „dass sowjetrussische Zivilarbeiter/Ostarbeiter (...) aus den Konzentrationslagern nicht mehr zu entlassen sind. Auf die bisherige Regelung, Ostarbeiter nach einer bestimmten Zeit aus den Konz.-Lagern zu entlassen und an ihre alten Arbeitsplätze zurückzubringen (...) wird mit Rücksicht auf die Sicherung der in den Konzentrationslagern laufenden Rüstungsproduktionen verzichtet.“ Und im Gespräch mit Hitler und Goebbels notierte sich Reichsjustizminister Thierack: „Hinsichtlich der Vernichtung asozialen Lebens steht Dr. Goebbels auf dem Standpunkt, dass Juden und Zigeuner schlechthin Polen, die etwa 3 bis 4 Jahre Zuchthaus zu verbüßen hätten, Tschechen und Deutsche, die zum Tode, lebenslangen Zuchthaus oder Sicherungsverwahrung verurteilt wären, vernichtet werden sollten. Der Gedanke der Vernichtung durch Arbeit sei der beste.“ 3) Der Großeinsatz von KZ-Häftlingen im Werk Allach begann ab Mai 1943. Aus dem KZ-Außenlager Dachau-Allach und dem O.T.-Lager Allach-Karlsfeld arbeiteten im Mai 1944 zeitweise 4.118 KZ-Häftlinge im 12 Stunden-Zweischichtbetrieb als Zwangsarbeiter für die BMW Flugmotoren GmbH. 4)
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1) Vgl. Schreiben von SS-Obersturmführer Liebehenschel an die Kommandanten der KZ Flossenbürg, Natzweiler, Buchenwals und Dachau vom 25.2.1943, in: BArch NS 4-FL/390.
2) Geheimbefehl des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an alle Befehlshaber, Inspekteure und Kommandeure der Sipo und des SD vom 17.12.1942; StAN, 1063(d)-PS. abgedruckt in: IMT, Bd. 26, S. 701-703.
3) Zitiert nach Marc Buggeln, Das System der KZ-Außenlager, S. 37. Die Einweisung sowjetischer Zwangsarbeiter erfolgte außerhalb des Schutzhaftverfahrens durch Absprache zwischen den Stapo-Stellen und der Arbeitsämter.
4) KZGSD Archiv 24718, Das Arbeitslager Allach im Rüstungseinsatz 1943 -1944.
