Das KZ-Außenlager Dachau-Allach

Abschrift:

„Ü b e r si c h t

über die

Unterhaltskosten für Häftlinge in den Konz.-Lagern

Die Kosten für Bekleidung, Unterkunft und Verpflegung betragen pro Kopf und Tag:

a) Für weibl. Häftlinge RM 1,22
b) Für männl. Häftlinge RM 1,44

Diese Beträge wurden wie folgt ausgerechnet:

a) Bekleidung Die Kosten für männl. Bekleidung wurden auf Grund des Ausstattungs-Solls v. 18.1.44 (unter Berücksichtigung der Tragezeiten) einschl. Reinigung und Instandhaltungsmaterialien errechnet. Somit stellen sich die Kosten für männl. Häftlinge an Bekleidung deren Instandhaltung und Reinigung jährlich auf

RM 142,35 =  pro Kopf RM  
  und Tag -,39
Die Kosten für weibl. Bekleidung wurden auf Grund des Ausstattungs-Solls v. 19.1.44 (unter Berücksichtigung der Tragezeiten) einschl. Reinigung und Instandhaltungsmaterialien errechnet. Somit stellen sich die Kosten für weibl. Häftlinge an Bekleidung deren Instandhaltung und Reinigung jährlich auf    
RM 96,34 =  pro Kopf RM  
  und Tag -,27
b) Unterkunft

Die Kosten für die Unterbringung wurden unter Anlehnung an die H.Dv. 320/2 Seite 12, Nr. 56 errechnet. 1)

   
Demnach betragen die Kosten für die Unterbringung pro Häftling und Tag Rpf.  30
Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:    
a) für Lager- u. Unterkunftsgerät und deren Ersatzbeschaffung Rpf.  5
b) für Bewirtschaftungskosten (Beheizung, Beleuchtung, Reinigung, Be- und Entwässerung usw.) Rpf.  15
c) für Raumgebühr (Gebäudemiete)  Rpf.  10
zusammen:  Rpf.  30
d) Verpflegung Auf Grund der Rückfragen bei den Konz.-Lagern stellt sich die Verpflegung einschl. Schwerarbeiterzulage pro Häftling und Tag auf Rpf.  65"

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 


1) Heeresdienstvorschrift 320/2 Seite 12. Nr. 56.

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