Zdislaus Findzinski

„Ende Dezember 1942 wurde ich in Myszkow auf der Straße grundlos von der Gestapo verhaftet  und ins Amt der Gestapo in Zawierecie verfrachtet. Dort verhörte man mich nicht, lediglich drei mir namentlich nicht bekannte SS-Männer fesselten mich mit Ketten an die Heizungskörper und schlugen mich brutal zusammen. Nach zwei Tagen wurde ich zusammen mit einer Gruppe von Polen ins Lager Auschwitz abtransportiert. Am 20. März 1943 wurde ich zusammen mit anderen Häftlingen in die Steinbrüche in Flossenbürg verlegt. An das genaue Datum erinnere ich mich nicht mehr. Anfang Juli 1943 wurde ich ins Lager Dachau abtransportiert. Danach im Oktober bzw. im November wurde ich ins Nebenlager Allach verlegt. Ich arbeitete in den Betrieben BMW (Bayerische Motorenwerke) in der sog. Bunkerhalle. Wir stellten dort Motorteile her. Ich weiß es daher, dass es sich um Flugzeugmotoren handelte, weil ich oft durch andere Hallen hindurch ging und dort das Geräusch der getesteten Flugzeugmotoren vernahm.

Die Lebensbedingungen in Allach waren sehr schwer. Wir schliefen in hölzernen Pferdebaracken. Auf den zweistöckigen Pritschen befanden sich Strohsäcke ausgestopft, mit Holzspänen. Im Winter war es kalt. Wir hatten jeder nur eine Decke und die Baracken waren sehr schlecht beheizt. Ich sah etwa ein Dutzend Mal, wie im Winter bei starkem Frost der Kommandant Eberl den Deutschen befahl, ein paar von ihm ausgewählte Häftlinge in seiner Anwesenheit mit kaltem Wasser zu begießen und der auf diese Weise begossene Häftling fror bei diesem starken Frost ein. Nach kurzer Zeit war dieser Häftling steifgefroren und fiel auf den Boden hin. Danach wurde er weggebracht, doch wohin, das ist mir nicht bekannt. (...) Ich bin überzeugt, dass so ein Häftling gestorben war. Die Namen der gefolterten und eingefrorenen Häftlinge sind mir nicht bekannt.

Ich erinnere mich, dass Italiener mit Wasser begossen wurden, Russen wurden dagegen gehängt, da sie in russischer Sprache Ausrufe ausstießen. Die Erhängungen wegen Fluchtversuchs fanden auf die Weise statt, dass während des Appells in Anwesenheit des Kommandanten Eberl ein gefesselter Häftling unter den Galgen geführt wurde. Der Dolmetscher, der allgemein Nikita genannt wurde, ein Häftling polnischer Nationalität, dessen richtiger Name mir nicht bekannt war, las das Urteil vor, aus dem hervorging, dass er wegen Fluchtversuchs zum Tode verurteilt wurde. Danach wurde dieser Häftling auf Eberls Anordnung erhängt. Im Zeitabschnitt zwischen Herbst 1943 bis zum 20. April 1944 fanden ca. 5 - 6 Exekutionen statt.“ [1] 
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[1] Zdzislaw Findzinski, StaA München, Staatsanwaltschaften, 84817/ 2, Blatt 332 ff.

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