Dr. Vilmas Molnar, * 23.11.1894 in Nagyvarad (Großwardein in Siebenbürgen) in Ungarn, # 71099, Arzt, Sch.-J, verh., 2 Kinder, isr., Ungar. von Auschwitz kommend seit 12.8.1944 Häftling im O.T.-Lager Allach-Karlsfeld, Arzt und Revierarzt im O.T.-Lager Allach-Karlsfeld, starb am 30. April 1945 bei der Befreiung des Lagers durch die 7. US-Armee („Rainbowdivision“), als eine Granate im O.T.-Lager in der Revierbaracke einschlug. 1)
Dr. Janos Sandor, * 13.9.1888 in Großwardein, # 71255, Arzt, Sch-J, verh., 1 Kind, isr., Ungar. Sandor wurde am 4.5.1944 in Grosswardein von der Stapo verhaftet und über das KZ-Auschwitz am 18.6.1944 in das O.T.-Lager Rothschwaige eingewiesen. Von dort wurde er am 18.6.1944 in das O.T.-Lager Allach-Karlsfeld überstellt. 2)
Dr. Egger.3)
Dr. Hermann Keszler, * 11.3.1890 in Nagy Karoly, # 70816, Arzt, Sch.-J, ver., 1 Kind, mos., Ungar. Kam am 18.6.1944 über das KZ-Auschwitz in das O.T.-Lager Rothschwaige und von dort in das O.T.-Lager Karlsfeld.4)
Dr. Imre Wirtmann, * 19.12.1902 in Nagygallo, # 88995, Arzt, Sch.-J, verh., isr., Ungar. Wirtmann war am 24.5.1944 in Muncacz verhaftet und über das KZ-Auschwitz in das Räumkommando in Warschau eingewiesen worden. Von dort wurde er am 20.6.1944 in das Außenlager Rothschwaige und dort in das O.T.-Lager Karlsfeld überstellt.5)
Dr. Vilmos Barsony, * 28.3.1895 in Grosswardein, # 70913, Arzt, Sch.J, verh., 1 Kind, isr., Ungar.Barsony wurde am 6.5.1944 in Großwardein verhaftet und über das KZ-Auschwitz am 20.6.1944 in das Außenlager Rothschwaige überstellt.6)
Joseph Goldberg, * 26.12.1924 in Libau, # 92226, Zahntechniker, Sch.-J, led., isr., Litauer. Goldberg war am 18.8.1944 von Stutthoff über Dachau in das Lager Allach-Karlsfeld überstellt worden.7)
Revierpersonal:
Fritz Pillwein, * 11.5.1919 in Wien, # 28519, Hilfsarbeiter, Sch, ledig, o. Rel., Deutscher, wurde am 5.8.1941 in Karlsruhe verhaftet und von der Stapo am 3.11.1941 in das KZ Dachau eingewiesen, wo er als Revierpfleger im Krankenrevier arbeitete. Von dort wurde er am 4.10.1944 in das Krankenrevier des KZ-Außenlagers Dachau-Allach überstellt. 8)
Ludwig Mayerhofer, * 1.5.1907, in St. Konrad, # 25268 und 103123, Bäcker, Sch PVH, led., kath., Deutscher. Revierkapo im O.T.-Lager Karlsfeld. 9)
Dr. Robert Savosnik, * 8.10.1915 in Trontheim, # 90464, Arzt, Hilfspfleger, Sch.-J, led., jüd., Norweger.10)
_______________________________
1) Vgl. ITS 1.1.6.7\SAG-SARK\1150.
2) Vgl. ITS 1.1.6.7\SAG-SARK\1196.
3) Nicht ermittelt.
4) Vgl. ITS 1.1.6.7\KASP-KER\1703, ITS 1.1.6.1\0001-0189\0025\0060..
5) Vgl. ITS 1.1.6.7\WIEDER-WITEQ\1229.
6) Vgl. ITS 1.1.6.7\BARRE-BEC\0054.
7) Vgl. ITS 1.1.6.7\GL-GOLDR\1358.
8) Vgl. ITS 1.1.6.7\PIEC-PLD\0676, ITS 1.1.6.2\PICKLI-PIN\00075076, ITS 1.1.6.1\0001-0189\0142\0036.
9) Vgl. ITS 1.1.6.7\MAYB-MERN\0303.
10) Vgl. ITS 1.1.6.7\SARL-SCHEE\0388.
Einstufung der Konzentrationlager
„Der Chef der Sicherheitspolizei
und des SD IV C2 Allg.Nr.4865140g
Berlin, den 2. Januar 1941
Geheim!
An
a) das Reichssicherheitshauptamt (Verteiler B),
b) alle Staatspolizeileit- und -stellen,
c) alle Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD,
Nachrichtlich an
d) alle Inspekteure der Sicherheitspolizei und des SD,
e) den Inspekteur der Konzentrationslager (mit 15 Abdrucken für die Lagerkommandanten),
f) die Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Krakau und Prag.
Betrifft: Einstufung der Konzentrationslager.
Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei hat seine Zustimmung zu der Einteilung der Konzentrationslager in verschiedene Stufen, die der Persönlichkeit des Häftlings und dem Grad der Gefährdung für den Staat Rechnung tragen erteilt. Danach werden die Konzentrationslager in folgende Stufen eingeteilt:
S t u f e I
Für alle wenig belasteten und unbedingt
besserungsfähigen Schutzhäftlinge, außerdem
für Sonderfälle und Einzelhaft,
die Lager: Dachau, Sachsenhausen und Auschwitz I
(Letzteres kommt auch zum Teil zur
Stufe II in Betracht.)
S t u f e I a:
Für alle alten und bedingt arbeitsfähigen Schutz-Häftlinge, die noch im Heilkräutergarten beschäftigt werden können,
das Lager: Dachau.
S t u f e I I
Für schwerer belastete, jedoch noch erziehungs- und besserungsfähige Schutzhäftlinge,
die Lager: B u c h en w a l d, Flossenbürg, Neuengamme und Auschwitz II.
S t u f e III
Für schwer belastete, insbesondere auch gleichzeitig kriminell vorbestrafte und asoziale, d.h. kaum noch erziehbare Schutz-Häftlinge,
das Lager: Mauthausen.
Ausgenommen von der Einweisung, in die unter I a angeführte Stufe sind alte und arbeitsunfähige Häftlinge, bei denen eine Krankenbehandlung erforderlich ist, und die deshalb in der hierfür vorgesehenen Abteilung des betreffenden Konzentrationslagers I bleiben bezw. bei schwereren Fällen in die Krankenabteilung des Konzentrationslagers Sachsenhausen überführt werden müssen.
Von einer Umgruppierung des Häftlingsbestandes nach der neuen Stufeneinteilung innerhalb der Lager muß wegen der z.Zt. laufenden Maßnahmen zur Durchführung des Häftlingseinsatzes vorerst noch abgesehen werden. Neue Einweisungen werden dagegen künftig nach der Stufeneinteilung vorgenommen werden.
Ich ersuche daher, in Zukunft bei allen Anträgen auf Schutzhaftanordnung und Überführung in ein Konzentrationslager unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Schutzhäftlings und des Grades der Gefährdung des Staates durch den Häftling gleichzeitig Vorschläge hinsichtlich der Lagerstufe zu machen. Ich mache es dabei zur Pflicht, dass das gesamte politische und kriminelle Vorleben, Vorstrafen, Führung seit der Machtübernahme usw. Grunde gelegt werden und insbesondere Anträge auf Einweisung in die Stufe III in jedem Einzelfalle besonders eingehend begründet werden.
Dieser Erlass ist für die Kreis- und Ortspolizeibehörden nicht bestimmt.
gez. H e y d r ich“ [1]
[1] IMT Bd. XXVI, S. 697 f.
